Vertragliche Fragen

Braucht es eine Einwilligung der Mitarbeitenden?

Für die Verwendung auf Mitarbeiterausweisen braucht es nach DSGVO und Schweizer DSG in der Regel keine Einwilligung. Für zusätzliche Zwecke wie Microsoft Teams Profilbild oder Marketingmaterial hingegen ist eine Einwilligung erforderlich.

Für ein Foto auf dem Mitarbeiterausweis ist in der Regel keine Einwilligung nötig, die Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse oder die Vertragserfüllung. Hier wäre eine Einwilligung überflüssig und sogar gefährlich, weil der Mitarbeiter sie theoretisch widerrufen könnte und der Prozess rechtlich instabil würde. Eine Einwilligung wäre im Arbeitsverhältnis nicht wirklich freiwillig, die DSGVO verlangt aber, dass eine Einwilligung freiwillig erteilt wird.

Für zusätzliche Zwecke wie Internet-Profilbild, Microsoft Teams Bild, für die Webseite oder Marketingmaterial hingegen ist eine Einwilligung erforderlich. Am besten ist es, wenn Mitarbeitende das Foto selbst in diese Kanäle hochladen können. Photo Collect kann eine Kopie zur eigenen Verwendung an jeden Mitarbeitenden zustellen.

Weitere Antworten zu rechtlichen Fragen finden Sie hier.

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